Kleingärten stehen in Deutschland unter besonderem Schutz und werden mit äußerst günstigen Pachtgebühren von derzeit ca. 65 Euro pro Jahr zzgl. Betriebskosten gefördert, solange sie im Rahmen eines gemeinnützigen Vereins wie des unsrigen betrieben werden. Die Übernahme eines Kleingartens ist mit besonderen Rechten und Pflichten verbunden um den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten.

Nutzungsregeln

Ein Kleingarten im Verein muss in erster Linie gemeinnützig und kleingärtnerisch genutzt werden. Dein Garten dient der Gewinnung von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf und zur Erholung. In der Praxis wird für die Nutzung der Fläche die Drittel-Regel angewandt:

  • mind. ⅓ für den Anbau von Obst und Gemüse
  • max. ⅓ baulich Nutzung für Lauben und Freisitze
  • max. ⅓ Erholungs- und Zierfläche (Rasen und Blumen) 

Du bist verpflichtet, Deinen Garten regelmäßig zu bewirtschaften und nicht verwildern zu lassen. 

Mitarbeit im Verein

Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist Voraussetzung für die Übernahme eines Gartens. Damit gehen Rechte und Pflichten einher:

  • Abstimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen
  • Rederecht auf unseren Versammlungen
  • Übernahme von Aufgaben in unseren Gremien nach Interessen und Fähigkeiten
  • Teilnahme an die gesamte Anlage betreffenden Aktionen, z.B. Reinigung der Wege

Wir ermöglichen unseren Gärtnerinnen und Gärtnern eine aktive Teilhabe im Verein und wünschen uns, dass Du uns mit Deinem Wissen und Deinen Erfahrungen unterstützt z.B. durch Beratung beim Baumschnitt und Pflanzenschutz, sowie bei der Auswahl geeigneter Pflanzen. 

Wenn Du noch nicht so vertraut bist mit dem Gärtnern, kein Problem: Du kannst uns auch auf andere Weise vielseitig unterstützen.