Nutzungsregeln

Kleingärten stehen in Deutschland unter besonderem Schutz. Deswegen gelten gesetzliche Regeln dazu, wie er genutzt werden darfen. 

Ein Kleingarten im Verein muss in erster Linie gemeinnützig und kleingärtnerisch genutzt werden. Dein Garten dient der Gewinnung von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf und zur Erholung. In der Praxis wird für die Nutzung der Fläche die Drittel-Regel angewandt:

  • mind. ⅓ für den Anbau von Obst und Gemüse
  • max. ⅓ baulich Nutzung für Lauben und Freisitze
  • max. ⅓ Erholungs- und Zierfläche (Rasen und Blumen) 

Du bist verpflichtet, Deinen Garten regelmäßig zu bewirtschaften und nicht verwildern zu lassen. 

Mitarbeit im Verein

Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist Voraussetzung für die Übernahme eines Gartens. Damit gehen Rechte und Pflichten einher:

  • Abstimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen
  • Rederecht auf unseren Versammlungen
  • Übernahme von Aufgaben in unseren Gremien nach Interessen und Fähigkeiten
  • Teilnahme an die gesamte Anlage betreffenden Aktionen, z.B. Reinigung der Wege

Wir ermöglichen unseren Gärtnerinnen und Gärtnern eine aktive Teilhabe im Verein und wünschen uns, dass Du uns mit Deinem Wissen und Deinen Erfahrungen unterstützt.